Apothekerverband entwickelt Web-App

Einheitliche Standards für das elektronische Rezept

Das E-Rezept

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht unter anderem die Einführung eines elektronischen Rezepts (E-Rezept) bis 2020 vor. Im Mai 2019 beschloss der Deutsche Apothekerverband (DAV)), die Federführung zu übernehmen, um eine technische Lösung zu entwickeln. Nach Angaben des DAV ist eine neutrale Web-Applikation geplant, die ohne Installation einer eigenen Software auf PCs, Smart-Phones und Tablets funktioniert. Auch eine Registrierung soll nicht erforderlich sein.

Konkret bedeutet das:

Der Arzt stellt das Rezept verschlüsselt auf einen zentralen Server und gibt dem Patienten einen Code, mit dem dieser das Rezept online aufrufen und lesen kann. Mit dem Code können Patienten außerdem eine Apotheke ihrer Wahl autorisieren, das Rezept zu verarbeiten.

Der Apotheker seinerseits benötigt seinen Heilberufsausweis, um das Rezept zu downloaden. Gleichzeitig erstellt er einen Abrechnungsdatensatz, der nach der Abgabe des Medikamentes zusammen mit dem Verordnungsdatensatz des Arztes an die Krankenkasse weitergeleitet wird.

Mit dieser Lösung ist nach Ansicht der Fachleute sichergestellt, dass die Patienten Herr ihrer Daten bleiben. Das Verfahren stellt außerdem sicher, dass auf dem Abrechnungsdatensatz genau die Arznei berechnet wird, die tatsächlich ausgegeben wurde, falls Rabattverträge oder eine Unverträglichkeit ein anderes Medikament nötig machen, als in der Verordnung aufgeführt.